20-01-2020, 13:55
Sie verdient nicht viel und könnte auch bei Vollzeittätigkeit nicht viel verdienen.
In der Ehe wurden weder von Detlef noch von Nancy Rentenansprüche über 5 € aufgebaut.
Es geht nicht um eventuelle Ansprüche von Detlef. Der will auch nichts.
Es geht lediglich um die Bewertung der Sittenwidrigkeit einer einvernehmlichen Scheidung unter gegenseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt.
Kommt der Kindesunterhalt auch gleich mit ins Urteil?
In der Ehe wurden weder von Detlef noch von Nancy Rentenansprüche über 5 € aufgebaut.
Es geht nicht um eventuelle Ansprüche von Detlef. Der will auch nichts.
Es geht lediglich um die Bewertung der Sittenwidrigkeit einer einvernehmlichen Scheidung unter gegenseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt.
Kommt der Kindesunterhalt auch gleich mit ins Urteil?