20-01-2020, 14:05
(20-01-2020, 13:55)ehrensoldstattunterhalt schrieb: In der Ehe wurden weder von Detlef noch von Nancy Rentenansprüche über 5 € aufgebaut.
Mit anderen Worten, die haben beide nichts verdient, nicht geleistet, kein Vermögen aufgebaut. Dann ist auch Verzicht auf Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt kein Problem. Das klingt wie eine Scheinehe, aus der bei beide billig rauswollen.
Kindesunterhalt können sie unter sich ausmachen. Solange das nicht zu Lasten Dritter geht. Wenn die Mutter zum Beispiel Unterhaltsvorschuss will, wird sich Unterhaltsvorschusskasse wieder beim Vater bedienen, ganz egal was die beiden Hübschen ausgemacht haben. Eine Freistellung vom Kindesunterhalt gibts nur in Form einer Übernahmeverpflichtung der Mutter. Dazu müsste sie aber auch entsprechend verdienen.