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Unterhaltsvorschüsse zurückzahlen
#4
(20-01-2020, 16:18)Markus Müller schrieb: Es geht um Unterhaltsvorschüsse welche vom JA geleistet wurden für ein Kind. Die sind laut deren Aussage in Vorkasse gegangen weil ich da arbeitslos war

Als Arbeitsloser bist du ggf. leistungsunfähig für Kindesunterhalt gewesen. Hast du denen damals irgenein Schuldanerkenntnis unterschrieben? Gab es ggf. schon vorher einen Unterhaltstitel gegen dich (Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschluß) ?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhaltsvorschüsse zurückzahlen - von Sixteen Tons - 20-01-2020, 16:23

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