20-01-2020, 19:46
(20-01-2020, 13:25)p__ schrieb: Vielleicht auch nicht. Wenn er sowieso keinen Unterhalt zahlen kann, bereinigt sich das Einkommen der Frau sehr stark nicht nur um den Barunterhalt, sondern um das doppelte, weil sie ja auch die Betreuung übernimmt.
Das war mir neu. Gibt es bzgl des doppelten Abzugs eine Quelle ?
Interessiert mich, da mir als betreuender Vater in einer anwaltlichen Berechnung der KU nur einfach abgezogen wurde, um dann vom Rest den TU zu errechnen.
Danke.