(20-01-2020, 14:30)Arminius schrieb: Nein...kannst Du nicht!...Nur wenn alles gegen die Wand gefahren ist kannst Du anfangen einen Krieg zu führen. So gewinnen immer die anderen !
Wenn es schlicht und einfach nichts zu holen gibt, dann ist es so.
Gerichtskosten habe ich nicht mehr bezahlt. Hab es abgeschrieben.
Du musst eben unter dem Pfändungsfreibetrag bleiben.
(20-01-2020, 14:16)Markus Müller schrieb: Kann man sich irgendwie dagegen schützen? Wenn das so weiter geht folge ich dem Pfad von Johnny Hasenfuß.
Bei mir hat gefruchtet das ich Oma und Opa Verprügelt habe.
Die Alte wollte mir Ihre rechtsanwältin und Gerichtskosten aufbrumen und ist vor dem OLG gegangen. Mit meine Psychische verfassung habe ich nur einen satz dem OLG Geschrieben. "Wer bestellt der bezahlt"
Weil das ganze gesocks miteinander sich austauscht, habe ich dem Gerichtsvollzieher gesagt, das ich die Alte abstechen werde wenn Sie mir das Kind nicht gibt.
Seit dem ist ruhe. Die soll mir einfach das Kind geben und sich dran halten dann bleibt es weiterhin ruhig.
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
Wechselmodell per Gesetz!