24-01-2020, 15:13
Ohne Ärger einreisen geht schon mit solchen Winkelzügen, das Problem fängt an wenn er den Pass dann in D beantragt. Da werden dann einige Glöcklein läuten. Kritisch zu sehen wäre ein noch offenes Strafverfahren. Nicht kritisch sind Schulden, das ist Zivilrecht und nur wegen Schulden kriegt man in der Regel den Pass nicht versagt. Ausnahme Steuerschulden.
Aus Unterhaltsschulden wird eben leider gerne Unterhaltspflichtverletzung. Ich nehme auch an, der Unterhalt endete nicht vor fünf Jahren, sondern lief noch weiter bzw. läuft sogar noch. Damit sind auch alle Verjährungshoffnungen zerstoben.
Sieht etwas nach einem falsch organisierten Versuch aus, mit Ausreise seine Ruhe zu haben. Ich würde jetzt mal nachfragen lassen, was eigentlich genau und in welchem Stadium vorliegt und dann eine geordnete Einreise vorbreiten, bevor man zwangsweise aus dem Land geworfen wird.
Aus Unterhaltsschulden wird eben leider gerne Unterhaltspflichtverletzung. Ich nehme auch an, der Unterhalt endete nicht vor fünf Jahren, sondern lief noch weiter bzw. läuft sogar noch. Damit sind auch alle Verjährungshoffnungen zerstoben.
Sieht etwas nach einem falsch organisierten Versuch aus, mit Ausreise seine Ruhe zu haben. Ich würde jetzt mal nachfragen lassen, was eigentlich genau und in welchem Stadium vorliegt und dann eine geordnete Einreise vorbreiten, bevor man zwangsweise aus dem Land geworfen wird.