26-01-2020, 23:25
Welche Ausbilung er macht, ist allein Sache des Sohns. Da kannst du nichts vorschreiben.
Wenn das Kind aber keinerlei Ausbildung macht und auch nicht zur Schule geht, hat es keinen Unterhaltsanspruch. Fürs gammeln musst du nicht zahlen.
Wenn das Kind aber keinerlei Ausbildung macht und auch nicht zur Schule geht, hat es keinen Unterhaltsanspruch. Fürs gammeln musst du nicht zahlen.