27-01-2020, 17:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-01-2020, 17:42 von Vater Morgana.)
(27-01-2020, 17:07)kay schrieb: Welcher Name stand denn auf dem Vertrag drauf den Du unterschrieben hattest? Du kannst ja durchaus auch was "im Auftrag" unterschreiben....Ich habe die Kostenvereinbarung tatsächlich wiedergefunden...

1. Es ist eine private Kostenvereinbarung zwischen der Praxis und beiden Eltern (beide namentlich erwähnt).
2. Enthalten ist folgende Klausel: "Sollte nur ein Elternteil unterzeichnen, so übernimmt der/die Unterzeichnende alle Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung."
3. Unterschrift des/der Zahlungspflichtigen: Ein Idiot.
Und dieser Idiot schiebt nochmal ein paar Hundert Euro hinterher. Ich sehe gerade selbst, dass die Rechnung wahrscheinlich formal korrekt adressiert wurde (da sie an einen der gemeinschaftlich erwähnten Eltern ergangen ist). Seitens der Praxis wäre dann alles korrekt. Also kein Dampfablassventil für meinen Ärger...
VM
