27-01-2020, 20:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-01-2020, 20:49 von Alles-durch.)
Es mag ja sein, dass Du im Außenverhältnis gegenüber der Zahnarztpraxis die Rechnung begleichen musst. Im Innenverhältnis kannst Du es Dir m.E. nach von der Ex zurück holen. Schließlich handelt es sich um eine notwenige Arztbehandlung und die Ex war einverstanden.
Umgekehrt würde sich die Ex das schließlich ebenfalls über Mehrbedarf holen; auch wenn Du die unterschrift verweigert hättest. Das Gesetz hat dort Vorrang. Bloss weil ein Elternteil die Unterschrift verweigern, kann er sich nicht der Zahlungspflicht einer notwendigen!!! Arztbehandlung entziehen. Ansonsten würden wahrscheinlich viele Väter der Kindesbesitzerin sagen: "Dein Kind - Dein Problem"
Ich würde die Ex auffordern die Hälfte zu Zahlen oder es einfach vom Unterhalt kürzen. Das einzige wozu Du zugestimmt hast ist, dass die Arztpraxis halt nicht beide Eltern verklagen muss, sondern nur Dich.
Wenn Du es jetzt einfach zahlst, dann werden die Dir sagen, dass es jetzt halt verbraucht ist. Also auf jeden Fall einen Vorbehalt machen und der Ex den Vorbehalt mitteilen. Im Innenverhältnis das Geld dann wiederholen!
P.S.
Der Ex würde ich die Rechnung schicken, mit der Bitte diese bis zum ..... zu prüfen und Dir vorbehalte mitzuteilen. Erst danach!!! zahlen. Ansonsten erzählt die Dir, dass die Rechnung nicht berechtigt gewesen wäre - zu hoch oder nicht erbrachte Leistungen,...
Ah - sorry. Ist natürlich nicht die Hälfte. Bei Mehrbedarf gilt doch eine Quotenregelung aus dem jew. Einkommen der Eltern, wenn ich das richtig im Kopf habe.
Umgekehrt würde sich die Ex das schließlich ebenfalls über Mehrbedarf holen; auch wenn Du die unterschrift verweigert hättest. Das Gesetz hat dort Vorrang. Bloss weil ein Elternteil die Unterschrift verweigern, kann er sich nicht der Zahlungspflicht einer notwendigen!!! Arztbehandlung entziehen. Ansonsten würden wahrscheinlich viele Väter der Kindesbesitzerin sagen: "Dein Kind - Dein Problem"
Ich würde die Ex auffordern die Hälfte zu Zahlen oder es einfach vom Unterhalt kürzen. Das einzige wozu Du zugestimmt hast ist, dass die Arztpraxis halt nicht beide Eltern verklagen muss, sondern nur Dich.
Wenn Du es jetzt einfach zahlst, dann werden die Dir sagen, dass es jetzt halt verbraucht ist. Also auf jeden Fall einen Vorbehalt machen und der Ex den Vorbehalt mitteilen. Im Innenverhältnis das Geld dann wiederholen!
P.S.
Der Ex würde ich die Rechnung schicken, mit der Bitte diese bis zum ..... zu prüfen und Dir vorbehalte mitzuteilen. Erst danach!!! zahlen. Ansonsten erzählt die Dir, dass die Rechnung nicht berechtigt gewesen wäre - zu hoch oder nicht erbrachte Leistungen,...
Ah - sorry. Ist natürlich nicht die Hälfte. Bei Mehrbedarf gilt doch eine Quotenregelung aus dem jew. Einkommen der Eltern, wenn ich das richtig im Kopf habe.