29-01-2020, 11:11
Wie lange sind diese Vorfälle in etwa zurückliegend? Ist schon Verjährung (strafrechtlich) eingetreten?
Wenn nicht - Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Die ermitteln dann, unter Beiziehung der Akte beim Jugendamt. In dieser Akte sind hoffentlich Beweise enthalten. Und so gehen dann die Dinge ihren rechtsstaatlichen Gang......
Deine Tochter wird dann vor Gericht zur Zeugin der Staatsanwaltschaft. Einen glaubwürdigen Auftritt vorausgesetzt, sollte es dann klappen mit der Abstrafung der Ex.
Wenn nicht - Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Die ermitteln dann, unter Beiziehung der Akte beim Jugendamt. In dieser Akte sind hoffentlich Beweise enthalten. Und so gehen dann die Dinge ihren rechtsstaatlichen Gang......
Deine Tochter wird dann vor Gericht zur Zeugin der Staatsanwaltschaft. Einen glaubwürdigen Auftritt vorausgesetzt, sollte es dann klappen mit der Abstrafung der Ex.
Bibel, Jesus Sirach 8.1