Danke an alle!
Das heißt ich (für meine Tochter) kann zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung stellen, der Staatsanwalt entscheidet dann ob er ermittelt oder nicht?
Und ich kann dazu einen Strafantrag wegen übler Nachrede stellen, weil die Mutter behauptet das die Tochter lügt?
Meine ältere Tochter hat ja gesehen das die jüngere geschlagen wurde, nur weiß ich nicht ob sie vor dem Richter/Staatsanwalt die Wahreit sagen würde, um die Mutter zu schützen.
Wenn die ältere alles abstreitet, werde ich den Kontakt zu ihr abrechen.....
Das heißt ich (für meine Tochter) kann zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung stellen, der Staatsanwalt entscheidet dann ob er ermittelt oder nicht?
Und ich kann dazu einen Strafantrag wegen übler Nachrede stellen, weil die Mutter behauptet das die Tochter lügt?
Meine ältere Tochter hat ja gesehen das die jüngere geschlagen wurde, nur weiß ich nicht ob sie vor dem Richter/Staatsanwalt die Wahreit sagen würde, um die Mutter zu schützen.
Wenn die ältere alles abstreitet, werde ich den Kontakt zu ihr abrechen.....