29-01-2020, 23:42
(29-01-2020, 23:04)adafeb schrieb: Bin ich verpflichtet einen Einkommenssteuerbescheid einzureichen?
Wenn einer verlangt wird und einer existiert, dann Ja. Die Auskunft muss nicht vor zwei Jahren nach der letzten Auskunftserteilung verlangt werden. Es gilt der Zeitpunkt der Erteilung, nicht der Zeitpunkt der Frage danach. Wenn eine gerichtliche Entscheidung über den Unterhalt existiert, ist die nächste Auskunft zwei Jahre nach der Rechtskraft einer eventuellen gerichtlichen Entscheidung auf Anfrage zu erteilen, nicht ab der letzten Auskunftserteilung.