31-01-2020, 12:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-01-2020, 12:46 von ehrensoldstattunterhalt.)
Sollte ein Rechtsanwalt für meinen volljährigen Sohn eine Titulierung des Kindesunterhalts einfordern und ich tituliere daraufhin einen angemessenen Teilbetrag, können dann Rechtsanwaltskosten von mir eingefordert werden, wenn die Gegenseite mit dem Teilbetrag zufrieden gibt?
Habe ich irgendein Kostenrisiko, solange mir die finanziellen Verhältnisse von Kindesmutter und Sohn nicht mitgeteilt worden sind?
Habe ich irgendein Kostenrisiko, solange mir die finanziellen Verhältnisse von Kindesmutter und Sohn nicht mitgeteilt worden sind?