31-01-2020, 13:51
(31-01-2020, 12:46)ehrensoldstattunterhalt schrieb: Sollte ein Rechtsanwalt für meinen volljährigen Sohn eine Titulierung des Kindesunterhalts einfordern und ich tituliere daraufhin einen angemessenen Teilbetrag, können dann Rechtsanwaltskosten von mir eingefordert werden, wenn die Gegenseite mit dem Teilbetrag zufrieden gibt?
Nach meiner Erinnerung: Nein.
Anders kann es natürlich laufen, wenn die Gegenseite nicht zufrieden ist und klagt.
Zitat:Habe ich irgendein Kostenrisiko, solange mir die finanziellen Verhältnisse von Kindesmutter und Sohn nicht mitgeteilt worden sind?
Da würde ich auf die Meinung anderer Foristen warten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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