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Ab wann entstehen Verfahrenskosten?
#3
(31-01-2020, 12:46)ehrensoldstattunterhalt schrieb: Habe ich irgendein Kostenrisiko, solange mir die finanziellen Verhältnisse von Kindesmutter und Sohn nicht mitgeteilt worden sind?

Ein Kostenrisiko besteht, aber es ist klein. Habe es gelegentlich erlebt, dass selbst in so einer Situation eine Klage durch das Kind angenommen wird. Das ist zwar lächerlich, aber passiert. Ich sage jetzt lieber nicht öffentlich was die Tricks sind, um das zu erreichen. Im Verfahren weist der Richter dann darauf hin dass ohne Auskunft durch das Kind kein Unterhalt ausgeurteilt wird und der Antrag wird abgewiesen. Und dann heisst es oft genug trotzdem "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben". Das bedeutet, jeder zahlt seine entstandenen Kosten. Und das sind auf deiner Seite eben leider deine Rechtsanwaltskosten. Den brauchtest du ja, weil Anwaltspflicht im Unterhaltsrecht eingeführt wurde. Ohne Anwalt hättest du ein Versäumnisurteil kassiert.
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RE: Ab wann entstehen Verfahrenskosten? - von p__ - 31-01-2020, 14:56

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