04-02-2020, 18:00
Hallo liebe Mitglieder,
ein aktuelles Update.
Das Angebot einer kostenfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wurde gemacht und durch die Kindsmutter abgelehnt. Im Zuge meiner Nachfrage und meiner Infragestellung dieser Entscheidung wurde mir vom JA mitgeteilt, dass die private Krankenversicherung seit meinem Angebot einer kostenfreien Mitversicherung nicht mehr unter "Mehrbedarf" fällt, damit komme ich auch angeblich in Zukunft nicht dafür auf. [positive Neuigkeiten]
Allerdings werden die gezahlten Beiträge rückwirkend geltend gemacht, zu 100% auf meine Person. Gründe hierfür gibt es nicht, auch auf welche Rechtsgrundlage man sich hier beruft, konnte man mir bisher nicht sagen. Das JA flüchtet sich in Aussagen wie: Wenn Sie verzögert die Vaterschaft anerkennen, dann müssen Sie eben damit leben. - Was das mit dem anderen Thema zu tun hat, ist mir schleierhaft.
Nun meine Frage: Gibt es eine Rechtsgrundlage, rückwirkend "etwas" (bzw. Mehrbedarf, der so nicht mehr heißt) geltend zu machen, obwohl ich nichts davon wusste? Die erste Information erhielt ich im Dezember, worauf ich umgehend mein Angebot zur kostenfreien Mitversicherung unterbreitete. Natürlich hätte ich dieses Angebot auch früher bereitet, sofern man mich eben früher informiert hätte. Warum soll ich rückwirkend für etwas zahlen, wenn es das JA verschläft oder man es einfach versäumt zu erwähnen? Damit bin ich alles andere als einverstanden.
PS.: JA-Mitarbeiter verteidigen gerne die abzubezahlende Immobilie der Kindsmutter und das geringe Gehalt von 1800,- Elterngeld. Mir ist aufgefallen, wie dreist hier Vermögen und Einkommen vertauscht werden und wie unterschiedlich beides gewertet wird, sobald es bei Mann oder Frau zu finden ist.
ein aktuelles Update.
Das Angebot einer kostenfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wurde gemacht und durch die Kindsmutter abgelehnt. Im Zuge meiner Nachfrage und meiner Infragestellung dieser Entscheidung wurde mir vom JA mitgeteilt, dass die private Krankenversicherung seit meinem Angebot einer kostenfreien Mitversicherung nicht mehr unter "Mehrbedarf" fällt, damit komme ich auch angeblich in Zukunft nicht dafür auf. [positive Neuigkeiten]
Allerdings werden die gezahlten Beiträge rückwirkend geltend gemacht, zu 100% auf meine Person. Gründe hierfür gibt es nicht, auch auf welche Rechtsgrundlage man sich hier beruft, konnte man mir bisher nicht sagen. Das JA flüchtet sich in Aussagen wie: Wenn Sie verzögert die Vaterschaft anerkennen, dann müssen Sie eben damit leben. - Was das mit dem anderen Thema zu tun hat, ist mir schleierhaft.
Nun meine Frage: Gibt es eine Rechtsgrundlage, rückwirkend "etwas" (bzw. Mehrbedarf, der so nicht mehr heißt) geltend zu machen, obwohl ich nichts davon wusste? Die erste Information erhielt ich im Dezember, worauf ich umgehend mein Angebot zur kostenfreien Mitversicherung unterbreitete. Natürlich hätte ich dieses Angebot auch früher bereitet, sofern man mich eben früher informiert hätte. Warum soll ich rückwirkend für etwas zahlen, wenn es das JA verschläft oder man es einfach versäumt zu erwähnen? Damit bin ich alles andere als einverstanden.
PS.: JA-Mitarbeiter verteidigen gerne die abzubezahlende Immobilie der Kindsmutter und das geringe Gehalt von 1800,- Elterngeld. Mir ist aufgefallen, wie dreist hier Vermögen und Einkommen vertauscht werden und wie unterschiedlich beides gewertet wird, sobald es bei Mann oder Frau zu finden ist.