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Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung
#14
Unterhalt für die Vergangenheit: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1613.html
Abs. 2 Nr. 2 bezieht sich auf Väter, die erst später rechtlicher Vater geworden sind.

Zitat:JA-Mitarbeiter verteidigen gerne die abzubezahlende Immobilie der Kindsmutter

Vermögensbildung der Mutter ist keine Begründung für Betreuungsunterhalt.
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RE: Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung - von p__ - 04-02-2020, 18:16

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