05-02-2020, 18:32
Mann schaue in die getätigte Rechtssprechung. Urteil des BGH, Az XII ZR 296/01 vom 25.05.2005.
Wenn die Frau zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses/der Unterschrift gerade schwanger war, rattig oder das Blutventil offen, und infolge der Hormone geistig unzurechnungsfähig - dann kann sie auch noch in dreissig Jahren daher kommen und bereits geschlossene Verträge noch mal nachverhandeln wollen.
Also immer.
Wenn die Frau zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses/der Unterschrift gerade schwanger war, rattig oder das Blutventil offen, und infolge der Hormone geistig unzurechnungsfähig - dann kann sie auch noch in dreissig Jahren daher kommen und bereits geschlossene Verträge noch mal nachverhandeln wollen.
Also immer.
Bibel, Jesus Sirach 8.1