Ihr könnt mich jetzt für verrückt erklären, aber das bedeutet ja auch, dass eine Ex, die sich sparsam und schonend verhalten hat bei der Scheidung, Jahre später besser keine freiwilligen Geldgeschenke aus Grosszügigkeit und Wertschätzung macht, denn sie könnte nachträglich immer noch doppelt abkassieren, indem sie wieder antanzt und neue Forderungen aufrollt. Die wenigen ehrlichen und anständigen Nicht-Abzock-Frauen werden also vom Feministinnen-Unterhaltsmaximierungs-Familienrecht auch noch benachteiligt.
@Austriake: BGH, Az XII ZR 296/01 bezieht sich ja auf Unwirksamkeit von Ehevertragsklauseln. Aber wie schaut es z.B. bei Zugewinn aus? Gibt es da Fälle in denen die Ex Jahre später nochmal ankam?
@p__: Riss der Unterhaltskette allein bringt vermutlich wenig, kommt auch darauf an wie lange die Kette unterbrochen wurde, oder? Da wäre es interessant zu wissen, wie das Wiederaufleben von Unterhaltsansprüchen praktisch gehandhabt wird.
Bei dieser Halunkenwillkürjusitz muss man eh mit allem rechnen.
@Austriake: BGH, Az XII ZR 296/01 bezieht sich ja auf Unwirksamkeit von Ehevertragsklauseln. Aber wie schaut es z.B. bei Zugewinn aus? Gibt es da Fälle in denen die Ex Jahre später nochmal ankam?
@p__: Riss der Unterhaltskette allein bringt vermutlich wenig, kommt auch darauf an wie lange die Kette unterbrochen wurde, oder? Da wäre es interessant zu wissen, wie das Wiederaufleben von Unterhaltsansprüchen praktisch gehandhabt wird.
Bei dieser Halunkenwillkürjusitz muss man eh mit allem rechnen.