Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Nachforderungsfrist in Vermögenssachen?
#5
Der Spielraum ist nicht so gross, das ganze System ist sowieso auf Unterhaltsmaximierung hin optimiert. Beim Unterhalt sorgt wie gesagt keine Frist, sondern der Riss der Unterhaltskette für die Blockade von Nachforderungen. Das bedeutet in einfacheren Worten ausgedrückt, man darf sich irgendwann drauf verlassen, dass kein Unterhalt mehr gefordert wird. Das sind ein paar Jahre.

Man kann da auch vorher schon einiges machen, um Nachforderungen zu erschweren. Das ist einer der Gründe, warum zum Beispiel Einmalzahlungen so unpopulär sind in D, in Frankreich jedoch die Regel. In Deutschland kann man den einkassierten Batzen Geld verjubeln und sogleich trotzdem nochmal Unterhalt nachfordern. Also keine Abfindungen/Einmalzahlungen, Sittenwidrigkeitsprüfung immer beantragen, so leben dass keine neuen Begehrlichkeiten geweckt werden etc.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Nachforderungsfrist in Vermögenssachen? - von p__ - 06-02-2020, 14:46

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste