11-02-2020, 18:08
Eigenes Einkommen von Minderjährigen Minus der 100 EUR wird nur zur Hälfte auf ihren Anspruch an dich angerechnet. Es bleiben also nur 175 EUR, die von ihrem Unterhaltsanspruch an abgezogen werden können. Du musst also 220 EUR für Tochter A zahlen und kannst 395 EUR für Tochter B kassieren. Theoretisch. Aber nochmal: Verschleiss dich nicht beim Unterhalt. Niedrige Priorität. Wie läufts denn mit Tochter B?