13-02-2020, 11:00
Selbstverständlich muss ein Minijob angemeldet werden, es müssen ja auch Beiträge gezahlt werden. Die Anmeldung macht der Arbeitgeber. Er meldet dich auch bei der Sozialversicherung an. Du bist beim Staat sofort als Minijobber bekannt.
Wenn durch das zusätzliche Einkommen etwas erneut pfändbar wird, wird es natürlich gepfändet.
Wenn durch das zusätzliche Einkommen etwas erneut pfändbar wird, wird es natürlich gepfändet.