13-02-2020, 11:52
p__ schrieb:Eigenes Einkommen von Minderjährigen Minus der 100 EUR wird nur zur Hälfte auf ihren Anspruch an dich angerechnet. Es bleiben also nur 175 EUR, die von ihrem Unterhaltsanspruch an abgezogen werden können. Du musst also 220 EUR für Tochter A zahlen und kannst 395 EUR für Tochter B kassieren. Theoretisch. Aber nochmal: Verschleiss dich nicht beim Unterhalt. Niedrige Priorität. Wie läufts denn mit Tochter B?
Hallo,
ist das eigentlich immer so, dass Einkommen des Kindes nur zur Hälfte angerechnet wird?
(Das mit den 100€ habe ich verstanden)
Wie wird das begründet?
Ich frage, weil mein Ältester im Auslandsjahr Bafög-Leistungen (vermutl. inkl. 1000€ Reisekostenzuschuss) + Stipendium + Kindergeld + UHV bezieht. Ich vermute einfach, dass letzteres nicht rechtens ist, die konkreten Zahlen kenne ich aber (noch) nicht.
Grüße marcus