14-02-2020, 00:38
Die gegnerische Anwältin hat alles blockiert.
Es waren ja noch Anträge bzgl. Verwirkung der Rückstände + meiner Insolvenz (deren Zeiträume immer noch gefordert werden, aber der Restschuldbefreiung unterliegen) von meiner Anwältin eingegangen, sowie die Berücksichtigung des neuen Ehemannes meiner Ex. Davon hatte die Gegenseite angeblich noch nie was gesehen und gehört, dies sei alles neu. Sie brauche einen neuen Termin um bis dahin sich alle Unterlagen noch mal kommen zu lassen und alles genauestens zu prüfen. Ebenso bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs meiner Tochter. Da noch der ein oder andere Monat Einkommensnachweise meiner Ex fehlten und auch zu ihrem neuen Ehemann Einkommensmäßig (stichwort: Haushaltsersparnis) nichts bekannt sei, müsse dies erst alles noch mal eingereicht und genauestens berechnet werden. Auch auf Hinweis der Richterin, das die entsprechenden Schreiben und Anträge der gegnerischen Anwältin lt. Poststempel dann und dann zugegangen seien, wurde der Zugang von der Gegenseite vehement bestritten.
Eine überschlägige Rechnung der Richterin ergab eine Quotelung von 55% zu 45% zu meinen Gunsten, in EUR ca. 220 EUR/mtl. laufender Unterhalt für mich. Darauf sollte sich verglichen werden. Nach Diskussion der Gegenseite untereinander wurde dies so ohne weitere oben geforderte Nachweise akzeptiert. Dann kam meine Anwältin auf die Verwirkung zu sprechen. Nein nein, so ginge das nicht, so die Gegenseite. Dann könne man sich eben nicht vergleichen so meine Anwältin. Vorschlag des genannten laufenden Unterhaltes, dafür die Pfändung des Rückstandes bis zur endgültigen Klärung einstweilig einzustellen, wurde von Gegenseite abgelehnt. Richterin sah Rückstand als verwirkt an. Dies könne man so nicht akzeptieren, so die Gegenseite, da -s.o.- ihr keine Unterlagen vorlägen, dies müsse genauestens geprüft werden etc.
Bei Nachfrage der Richterin an meine Tochter, über welche Rückstandshöhe wir uns denn noch Unterhalten würden, sagte diese "ca. 27.500 EUR" lt. Ihrer letzten Information. Es wurde nochmals nachgefragt, mit gleichem Ergebnis. Auf meinen Einwand, was denn mit den mittlerweile gepfändeten rund 7.500 EUR passiert sei -so das ja höchstens noch 20.000 EUR offen seien-, wusste man dann keine Antwort. Eine einstweilige Einstellung der Unterhaltsrückständpfändung wurde weiterhin abgelehnt, obwohl die Richterin wiederholt darauf hinwies, das die Rückstände wohl verwirkt seien und das ja evtl. dann überpfändete Beträge Rückerstatten müsse. Nein, die Pfändungseinstellung werde abgelehnt........................ :-)
Ergebnis der Verhandlung: keinerlei Vergleich eingegangen (unter anderem wegen der Möglichkeit der "Beschwerde"), neuer Termin in einigen Wochen. Bis dahin rechnet dann die Richterin Centgenau die laufende Unterhaltszahlung-Quotelung aus. Über die Verwirkung wird ebenfalls erst bei diesem Termin dann entschieden. Solange muss ich mich nun mindestens weiter pfänden lassen aufs Existenzminimum - aber wird mir ja erstattet, wenn Überpfändet *looooool* *rotfl*.
Einzig positives am heutigen Termin, das die Richterin erstmal die Verwirkung als gegeben betrachtet (jetzt darf ich weiter davon träumen *lol*).
Es waren ja noch Anträge bzgl. Verwirkung der Rückstände + meiner Insolvenz (deren Zeiträume immer noch gefordert werden, aber der Restschuldbefreiung unterliegen) von meiner Anwältin eingegangen, sowie die Berücksichtigung des neuen Ehemannes meiner Ex. Davon hatte die Gegenseite angeblich noch nie was gesehen und gehört, dies sei alles neu. Sie brauche einen neuen Termin um bis dahin sich alle Unterlagen noch mal kommen zu lassen und alles genauestens zu prüfen. Ebenso bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs meiner Tochter. Da noch der ein oder andere Monat Einkommensnachweise meiner Ex fehlten und auch zu ihrem neuen Ehemann Einkommensmäßig (stichwort: Haushaltsersparnis) nichts bekannt sei, müsse dies erst alles noch mal eingereicht und genauestens berechnet werden. Auch auf Hinweis der Richterin, das die entsprechenden Schreiben und Anträge der gegnerischen Anwältin lt. Poststempel dann und dann zugegangen seien, wurde der Zugang von der Gegenseite vehement bestritten.
Eine überschlägige Rechnung der Richterin ergab eine Quotelung von 55% zu 45% zu meinen Gunsten, in EUR ca. 220 EUR/mtl. laufender Unterhalt für mich. Darauf sollte sich verglichen werden. Nach Diskussion der Gegenseite untereinander wurde dies so ohne weitere oben geforderte Nachweise akzeptiert. Dann kam meine Anwältin auf die Verwirkung zu sprechen. Nein nein, so ginge das nicht, so die Gegenseite. Dann könne man sich eben nicht vergleichen so meine Anwältin. Vorschlag des genannten laufenden Unterhaltes, dafür die Pfändung des Rückstandes bis zur endgültigen Klärung einstweilig einzustellen, wurde von Gegenseite abgelehnt. Richterin sah Rückstand als verwirkt an. Dies könne man so nicht akzeptieren, so die Gegenseite, da -s.o.- ihr keine Unterlagen vorlägen, dies müsse genauestens geprüft werden etc.
Bei Nachfrage der Richterin an meine Tochter, über welche Rückstandshöhe wir uns denn noch Unterhalten würden, sagte diese "ca. 27.500 EUR" lt. Ihrer letzten Information. Es wurde nochmals nachgefragt, mit gleichem Ergebnis. Auf meinen Einwand, was denn mit den mittlerweile gepfändeten rund 7.500 EUR passiert sei -so das ja höchstens noch 20.000 EUR offen seien-, wusste man dann keine Antwort. Eine einstweilige Einstellung der Unterhaltsrückständpfändung wurde weiterhin abgelehnt, obwohl die Richterin wiederholt darauf hinwies, das die Rückstände wohl verwirkt seien und das ja evtl. dann überpfändete Beträge Rückerstatten müsse. Nein, die Pfändungseinstellung werde abgelehnt........................ :-)
Ergebnis der Verhandlung: keinerlei Vergleich eingegangen (unter anderem wegen der Möglichkeit der "Beschwerde"), neuer Termin in einigen Wochen. Bis dahin rechnet dann die Richterin Centgenau die laufende Unterhaltszahlung-Quotelung aus. Über die Verwirkung wird ebenfalls erst bei diesem Termin dann entschieden. Solange muss ich mich nun mindestens weiter pfänden lassen aufs Existenzminimum - aber wird mir ja erstattet, wenn Überpfändet *looooool* *rotfl*.
Einzig positives am heutigen Termin, das die Richterin erstmal die Verwirkung als gegeben betrachtet (jetzt darf ich weiter davon träumen *lol*).