14-02-2020, 12:01
Danke für den Bericht. Die Gegenseite hat also den Zustellungstrick versucht, um Zeit zu schinden. Schade, dass die Richterin das mitgemacht hat. Beim Männern heisst das normalerweise: Pech gehabt. Mir ging es auch so und zwar mit voller Absicht der Gegenseite, die sogar zugegeben hat Unterlagen erst kurz vor Termin abgeschickt zu haben. Hat niemand interessiert. Mein Pech.
Die komplette Aussetzung der Vollstreckbarbeit bis zum nächsten Termin hätte sie durchaus verfügen können. Habt ihr das nicht nur als Vorschlag, sondern als Antrag vorgebracht? Die Einkommensauskunft der Gegenseite war schon viel früher gefordert, nicht erst mit den letzten Anträgen in diesem Verfahren! Keine Auskunft, kein Unterhalt, so einfach ist das. Wenn ich als Pflichtiger keine Auskunft gebe, haut man mir sofort den maximalen Unterhalt rein. Sofort. Auch sofort vollstreckbar.
Wie hat sich denn das Töchterlin im Gerichtssaal benommen? Die härtesten Fälle von "nicht glauben wollen" sehe ich komischerweise häufiger bei volljährig gewordenen Mädchen wie bei Exen. Bei Exen sinds die unbehandelten Borderlinerinnen, die das praktizieren. Sollte der nächste Termin gut für dich laufen, freu dich nicht zu früh, es kann gut sein dass weiter mit allen Tricks versucht wird, alles zu verlängern. Revision, Beschwerden...
Sollten die Rückstände verwirkt sein, könnte dir noch eine ganz andere Prüfung bevorstehen. Gepfändeter Unterhalt gilt als "im guten Glauben verbraucht", den kriegt man nicht zurück. Aber bei Rückständen gilt das nicht. Es könnte also sein, dass du deinerseits eine Pfändung gegen deine Tochter beginnen musst, wenn du dein Geld wiedersehen willst. Und dort ist vermutlich nichts zu holen. Die kann das von dir gepfändete Geld ja locker woanders parken, das Mütterlein stehe sicher schon bereit. Dann hast du gar nichts ausser Kosten.
Die komplette Aussetzung der Vollstreckbarbeit bis zum nächsten Termin hätte sie durchaus verfügen können. Habt ihr das nicht nur als Vorschlag, sondern als Antrag vorgebracht? Die Einkommensauskunft der Gegenseite war schon viel früher gefordert, nicht erst mit den letzten Anträgen in diesem Verfahren! Keine Auskunft, kein Unterhalt, so einfach ist das. Wenn ich als Pflichtiger keine Auskunft gebe, haut man mir sofort den maximalen Unterhalt rein. Sofort. Auch sofort vollstreckbar.
Wie hat sich denn das Töchterlin im Gerichtssaal benommen? Die härtesten Fälle von "nicht glauben wollen" sehe ich komischerweise häufiger bei volljährig gewordenen Mädchen wie bei Exen. Bei Exen sinds die unbehandelten Borderlinerinnen, die das praktizieren. Sollte der nächste Termin gut für dich laufen, freu dich nicht zu früh, es kann gut sein dass weiter mit allen Tricks versucht wird, alles zu verlängern. Revision, Beschwerden...
Sollten die Rückstände verwirkt sein, könnte dir noch eine ganz andere Prüfung bevorstehen. Gepfändeter Unterhalt gilt als "im guten Glauben verbraucht", den kriegt man nicht zurück. Aber bei Rückständen gilt das nicht. Es könnte also sein, dass du deinerseits eine Pfändung gegen deine Tochter beginnen musst, wenn du dein Geld wiedersehen willst. Und dort ist vermutlich nichts zu holen. Die kann das von dir gepfändete Geld ja locker woanders parken, das Mütterlein stehe sicher schon bereit. Dann hast du gar nichts ausser Kosten.