Hallo zusammen,
ich recherchiere mich gerade hoch und runter durchs Netz, aber finde einfach nichts Genaues.
Sind die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für ein Kind in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle bereits enthalten, wenn dieses gesetzlich (nicht privat!) (bei der Mutter mit-) versichert ist?
Es steht überall nur, die Beträge wären nicht enthalten, wenn das Kind privat versichert sei.
OLG Koblenz, Urteil vom 19.01.2010, 11 UF 620/09
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...28183.html
Süddeutsche Leitlinien 1.11
https://oberlandesgericht-stuttgart.just...dL2019.pdf
Bin gerade am Ausfüllen der Anlage U. Kranken- und Pflegeversicherung, welche man für Ex-Frau und Kind trägt, kann man mit absetzen. Nach meinem Verständnis müßte somit ein Teil des Kindesunterhalts absetzbar sein, weil damit die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung mitabgedeckt ist.
Danke & Grüße
ich recherchiere mich gerade hoch und runter durchs Netz, aber finde einfach nichts Genaues.
Sind die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für ein Kind in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle bereits enthalten, wenn dieses gesetzlich (nicht privat!) (bei der Mutter mit-) versichert ist?
Es steht überall nur, die Beträge wären nicht enthalten, wenn das Kind privat versichert sei.
OLG Koblenz, Urteil vom 19.01.2010, 11 UF 620/09
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...28183.html
Süddeutsche Leitlinien 1.11
https://oberlandesgericht-stuttgart.just...dL2019.pdf
Bin gerade am Ausfüllen der Anlage U. Kranken- und Pflegeversicherung, welche man für Ex-Frau und Kind trägt, kann man mit absetzen. Nach meinem Verständnis müßte somit ein Teil des Kindesunterhalts absetzbar sein, weil damit die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung mitabgedeckt ist.
Danke & Grüße