16-02-2020, 00:39
Nö, achwas. Das Finanzamt hat letztes Jahr die Beiträge für die gesetzliche Familienversicherung anteilig in der Anlage U als absetzbar akzeptiert. (Da war ich noch getrennt, nicht geschieden.) Es genügte der Nachweis von der gesetzlichen Krankenversicherung über die Versicherungszeiten und die in diesem Zeitraum gezahlten Beiträge. War ein Tipp vom Steuerberatungsring.