16-02-2020, 02:52
Du meinst das hier? :
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/...rsicherung
Da wollte aber der "Lohnsteuerring" sich mal bisschen beim Kunden beliebt machen. Jedes Steuerprogramm berechnet bei der Berücksichtigung von Sonderausgaben diese Art der Abgaben ganz automatisch, so dass man selbst nichts eingeben muss.
Man bemerkt das daran, dass sich bei der Eingabe weiterer Versicherungen (BU, Unfall, Haftpflicht und anderes Gedöns....) irgendwann unten links die zu erstattende Summe recht schnell nicht mehr verändert. Man hat dann schlicht und sehr schnell die Höchstgrenze des Absetzbaren erreicht.
P hat aber mit den "Nachweis der Zahlung der Beiträge Recht", die sich für das Kind a) im Eizelnen ja nicht angeben lassen, weil es eine Familienversicherung ist und b) Du nicht der Kindergeldberechtigte bist.
Der "absetzbare" Betrag ergibt sich schlicht aus dem Betrag der in Deiner Einkommensteuerbescheinigung angeben ist. Einen separat auszuweisenden und absetzbaren Betrag für das Kind gibt es ohnehin nicht.
Und da sieht man auch wieder, was manche Recherchen im Internet bringen: Unsicherheit....und - wie beim Link oben - eine Menge Schmarrn:
Da steht z.B. das "Kind sei Versicherungsnehmer und dann wäre es ....." Was für ein Unfug! Als Kind kann es bei einer priv. KV kein VN sein, nur versicherte Person. Und wie kann es bei einer gesetzl. KV ein VN sein, wenn es in der Familienversicherung ist?
Lass Dich auch von diesen Schwätzern von irgendwelchen Lohnsteuerdingsvereinen nicht irritieren. Die meisten Menschen in Deutschland verstehen sowieso nicht einmal mehr etwas vom eigenen Job. Ist halt ein Teil des Themas Bildungsnotstand
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/...rsicherung
Da wollte aber der "Lohnsteuerring" sich mal bisschen beim Kunden beliebt machen. Jedes Steuerprogramm berechnet bei der Berücksichtigung von Sonderausgaben diese Art der Abgaben ganz automatisch, so dass man selbst nichts eingeben muss.
Man bemerkt das daran, dass sich bei der Eingabe weiterer Versicherungen (BU, Unfall, Haftpflicht und anderes Gedöns....) irgendwann unten links die zu erstattende Summe recht schnell nicht mehr verändert. Man hat dann schlicht und sehr schnell die Höchstgrenze des Absetzbaren erreicht.
P hat aber mit den "Nachweis der Zahlung der Beiträge Recht", die sich für das Kind a) im Eizelnen ja nicht angeben lassen, weil es eine Familienversicherung ist und b) Du nicht der Kindergeldberechtigte bist.
Der "absetzbare" Betrag ergibt sich schlicht aus dem Betrag der in Deiner Einkommensteuerbescheinigung angeben ist. Einen separat auszuweisenden und absetzbaren Betrag für das Kind gibt es ohnehin nicht.
Und da sieht man auch wieder, was manche Recherchen im Internet bringen: Unsicherheit....und - wie beim Link oben - eine Menge Schmarrn:
Da steht z.B. das "Kind sei Versicherungsnehmer und dann wäre es ....." Was für ein Unfug! Als Kind kann es bei einer priv. KV kein VN sein, nur versicherte Person. Und wie kann es bei einer gesetzl. KV ein VN sein, wenn es in der Familienversicherung ist?
Lass Dich auch von diesen Schwätzern von irgendwelchen Lohnsteuerdingsvereinen nicht irritieren. Die meisten Menschen in Deutschland verstehen sowieso nicht einmal mehr etwas vom eigenen Job. Ist halt ein Teil des Themas Bildungsnotstand