Danke für die Ausführungen.
Lt. Deinem Link ist der Knackpunkt also, dass der Unterhaltspflichtige der Versicherungsnehmer sein MUSS.
Beispiel: Gehen wir von einem unterhaltspflichtigen Kind aus. Wenn z.B. zwei Personen in der gesetzlichen Familienversicherung versichert sind, und eine davon das unterhaltsberechtigte Kind ist, dann kann man 50% der gezahlten Versicherungsbeiträge in Anlage U steuermindernd angeben. Wenn es drei sind, eben nur 33% usw.
In meinem Fall ist es damit seit der Scheidung aber vorbei, weil ich nicht mehr Versicherungsnehmer bin.
Ich hatte gehofft, man könne so dem Finanzamt gegenüber argumentieren, dass man ja Versicherungskosten über den Kindesunterhalt getragen hat. Das ist frech kreativ, aber ja nicht unbedingt an den Haaren herbeigezogen, denn Mutti kann ja einen Teil des erhaltenen Kindesunterhalts verwenden, um die Krankenversicherung zu bezahlen.
Dass ein Steuerprogramm da etwas automatisch macht, kann ich nicht bestätigen. Verwende Steuersparerklärung der akademischen Arbeitsgemeinschaft. Wer "Steuererstattungsmaximierung" betreibt, muss genau wissen, wo er was von Hand einzutragen hat und welche Argumentation er ggü. dem Finanzamt verwendet. Du meintest vermutlich, dass die KV/PV-Beiträge für einen selbst automatisch verrechnet werden, das ist richtig - aber nicht für Dritte wie das Kind.
In der Beratung des Steuerrings kann ich soweit keinen Fehler entdecken, denn die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden in der Anlage U geltend gemacht, und nicht gleich wie die sonstigen Versicherungen als gewöhnliche Sonderausgabe gehandhabt.
Das Monstrum dt. Steuerrecht bietet für viele Dinge mehrere Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit.
Es wäre auch möglich die Kranken- und Pflegeversicherungskosten bei den anderen Versicherungen mit aufzuführen, aber wie Du schon richtig festgestellt hast, nutzlos.
Lt. Deinem Link ist der Knackpunkt also, dass der Unterhaltspflichtige der Versicherungsnehmer sein MUSS.
Beispiel: Gehen wir von einem unterhaltspflichtigen Kind aus. Wenn z.B. zwei Personen in der gesetzlichen Familienversicherung versichert sind, und eine davon das unterhaltsberechtigte Kind ist, dann kann man 50% der gezahlten Versicherungsbeiträge in Anlage U steuermindernd angeben. Wenn es drei sind, eben nur 33% usw.
In meinem Fall ist es damit seit der Scheidung aber vorbei, weil ich nicht mehr Versicherungsnehmer bin.
Ich hatte gehofft, man könne so dem Finanzamt gegenüber argumentieren, dass man ja Versicherungskosten über den Kindesunterhalt getragen hat. Das ist frech kreativ, aber ja nicht unbedingt an den Haaren herbeigezogen, denn Mutti kann ja einen Teil des erhaltenen Kindesunterhalts verwenden, um die Krankenversicherung zu bezahlen.
Dass ein Steuerprogramm da etwas automatisch macht, kann ich nicht bestätigen. Verwende Steuersparerklärung der akademischen Arbeitsgemeinschaft. Wer "Steuererstattungsmaximierung" betreibt, muss genau wissen, wo er was von Hand einzutragen hat und welche Argumentation er ggü. dem Finanzamt verwendet. Du meintest vermutlich, dass die KV/PV-Beiträge für einen selbst automatisch verrechnet werden, das ist richtig - aber nicht für Dritte wie das Kind.
In der Beratung des Steuerrings kann ich soweit keinen Fehler entdecken, denn die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden in der Anlage U geltend gemacht, und nicht gleich wie die sonstigen Versicherungen als gewöhnliche Sonderausgabe gehandhabt.
Das Monstrum dt. Steuerrecht bietet für viele Dinge mehrere Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit.
Es wäre auch möglich die Kranken- und Pflegeversicherungskosten bei den anderen Versicherungen mit aufzuführen, aber wie Du schon richtig festgestellt hast, nutzlos.