16-02-2020, 14:11
Kostenlos ist nix, nicht mal der Tod.
Nur weil jemand beim anderen mitversichert ist, ist es damit nicht kostenlos.
Die Versicherungstarife werden entsprechend den Leistungen kalkuliert.
Das mitversicherte Kind wird nur in der Kostenrechnung nicht separat aufgeführt.
Aber es ist jetzt klar: Wenn das Kind nicht beim Anlage U Antragsteller versichert ist, kann man dessen KV/PV-Beiträge nicht absetzen.
Spannend wäre jetzt die Frage, was geschieht, wenn der Elternteil, bei dem das Kind mitversichert ist, aber die KV/PV-Beiträge selbst bei sich nicht steuerlich geltend macht, ob diese dann ggf. auf den anderen übertragbar sind.
Nur weil jemand beim anderen mitversichert ist, ist es damit nicht kostenlos.
Die Versicherungstarife werden entsprechend den Leistungen kalkuliert.
Das mitversicherte Kind wird nur in der Kostenrechnung nicht separat aufgeführt.
Aber es ist jetzt klar: Wenn das Kind nicht beim Anlage U Antragsteller versichert ist, kann man dessen KV/PV-Beiträge nicht absetzen.
Spannend wäre jetzt die Frage, was geschieht, wenn der Elternteil, bei dem das Kind mitversichert ist, aber die KV/PV-Beiträge selbst bei sich nicht steuerlich geltend macht, ob diese dann ggf. auf den anderen übertragbar sind.