Du kannst über die Anlage Kind dir das Kindergeld hälftig anrechnen lassen. Aber auch hier Ausnahme: Zahlst du keinen Unterhalt kann dies auf dessen Antrag hin voll bei dem betreuenden Elternteil anerkannt werden (und dir aberkannt).
Damit das FA sich sinnvoll mit in das elterliche Gezerre um Kohle miteinbringen kann, warte ich regelmäßig jedes Jahr auf den Änderungsbescheid, trag mein halbes Kind trotzdem sturr ein...
Damit das FA sich sinnvoll mit in das elterliche Gezerre um Kohle miteinbringen kann, warte ich regelmäßig jedes Jahr auf den Änderungsbescheid, trag mein halbes Kind trotzdem sturr ein...