17-02-2020, 21:22
Antragsberechtigt bist du: Du kannst die gemeinsame Sorge wieder beantragen und dann den Aufenthalt des Kindes bei dir.
Und das ist aussichtlos, solange das Kind nicht mit Händen und Füssen und lauten Schreien zu dir will. Das muss die Basis sein und wenn die nicht da ist, vergiss es.
Und das ist aussichtlos, solange das Kind nicht mit Händen und Füssen und lauten Schreien zu dir will. Das muss die Basis sein und wenn die nicht da ist, vergiss es.