12-08-2009, 20:34
Nochmal geschlechtsneutral formuliert: Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt an den betreuenden Elternteil nichts mehr, wenn dieser Elternteil heiratet. Was der nichtbetreuende Elternteil tut, spielt keine Rolle. Wenn der betreuende Elternteil nicht heiratet, sondern nur in neuer Parterschaft lebt, bekommt er weiterhin Unterhaltsvorschuss für das bei ihm lebende Kind.