18-02-2020, 17:47
Du hattest Anwalt und warst im Haft, wo ist der Unterschied?
Ich will Schulden begleichen aber
1. wenn der Betrag stimmt. laut dem Richter es sind 36K laut Jobcenter und UV Kasse ca. 24K
2. Rückstand zu bezahlen in der Höhe von 1000€ monatlich wäre auch im Vollzeit nicht möglich.
da 1. von 2500 Betrag in Höhe von 900 Eur Unterhalt bezahlt werden soll
3. Die Richter und Staatsanwälte raffen immer noch nicht, dass mit meinem Einkommen und dem Wechselmodell keine Unterhaltsrückstände ab Oktober 2018 auflaufen
Selbstanzeige=selbstschuld
Ich will Schulden begleichen aber
1. wenn der Betrag stimmt. laut dem Richter es sind 36K laut Jobcenter und UV Kasse ca. 24K
2. Rückstand zu bezahlen in der Höhe von 1000€ monatlich wäre auch im Vollzeit nicht möglich.
da 1. von 2500 Betrag in Höhe von 900 Eur Unterhalt bezahlt werden soll
3. Die Richter und Staatsanwälte raffen immer noch nicht, dass mit meinem Einkommen und dem Wechselmodell keine Unterhaltsrückstände ab Oktober 2018 auflaufen
Selbstanzeige=selbstschuld
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