19-02-2020, 14:30
(19-02-2020, 13:31)Zahlesel_RUS schrieb: Aber der Richter bei der Hauptverhandlung meinte, dass ich die Kohle irgendwo gebunkert habe. Und seine Meinung ist kein Argument sondern FAKT.
Und deswegen GIBT es Landgerichte (Berufung) bzw. OLG/BGH (Revision)...Wie kennen alle die Ermittlungsakte nicht !Aber ich habe hier das Gefühl das allein Brutto UND Netto verwechselt wird, LSK 1 oder 3...u.s.w
Den Käse hättest, könntest, wärste ...Du hast die Kohle gebunkert u.s.w wäre am LG bzw OLG sofort erledigt...
Zu einer Verurteilung gehört eine VOLLSTÄNDIGE Berechnung mit Angabe des zu zahlenden Unterhalts !
Stell doch mal dein Urteil (anonymisiert) hier rein.
Welches AG bzw. OLG ist zuständig ?
Lg
A.