19-02-2020, 15:43
Das geht nach Kommune und ist unterschiedlich. Manchmal ist Untermiete oder WG-Zimmer zweitwohnungssteuerfrei. Ansonsten nur, wenn du am Ort der Zweitwohnung im Gefängnis sitzst, in einer Gemeinschaftsunterkunft oder bis zu zwei Monaten im Hotel oder Pension.
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen gemietet wird, kannst du die Steuer als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung angeben, auch weitere Kosten die Zweitwohnung. Immerhin etwas.
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen gemietet wird, kannst du die Steuer als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung angeben, auch weitere Kosten die Zweitwohnung. Immerhin etwas.