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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
Hatten wir alles schon zweimal im Thread, die ganze Runde. Die dritte Runde wird auch nichts ändern. Vor allem nicht in dem jetzt erreichten Stadium der Strafsache. Es ist so ziemlich gelaufen. Es gibt wie ebenfalls schon gesagt noch genau ein Rechtsmittel, das ist die sofortige Beschwerde wenn die Bewährung aufgehoben wird. Nach dem bisher Erreichten ist damit nichts mehr zu ändern, denn da wird der Fall eben nicht neu aufgerollt.

Ich würde mich jetzt nur noch auf einen längeren Urlaub vorbereiten.

Eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens (§ 359 StPO) ist utopisch und würde sowieso erst nach Absitzen der Strafe beendet sein.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von p__ - 20-02-2020, 11:31

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