Zitat:Mir bleiben ca. 1300,- für mein Privatleben und Hobbies.Hallo Santiago,
Ich sehe jetzt 4 Optionen
1) alles so weiterlaufen lassen: Sicherlich die billigste Option, allerdings bin ich damit äußerst unzufrieden, und das Leben geht schneller vorbei als man denkt..
2) der "normale" Weg: Trennung, Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, hohe Scheidungskosten etc. Brav alles zahlen. Dann hätte ich ca. 1700,- für mich, davon gehen dann Miete ab und Lebenshaltungskosten, mir bleiben dann wohl nur max. 500,- im Monat übrig, wenn nicht weniger
3) alles an die Wand fahren: Trennung, Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, hohe Scheidungskosten etc. - das bleibt ja immer oder?
nichts zahlen, nur Minimalunterhalt für Kinder wegen §170 ??
Job kündigen
Schulden auflaufen lassen
Hartz4
Dann habe ich zwar auch nicht mehr Geld, aber das Leben ist ruhiger ohne den Stress im Job.
Was passiert hier beim Eintritt ins Rentenalter? Wird die Rente gepfändet? Was ist mit Betriebsrente?
4) auf und davon: irgendwo ins Ausland, von dort Minimal-Unterhalt für Kinder zahlen, um §170 zu vermeiden
Kann ich mir gut vorstellen, ich hänge hier an nichts wirklich.
Der Kontakt zu den Kindern geht auch per Mail, falls die das dann überhaupt noch wollen.
Ich hab mich schon intensiv mit dem Thema beschäftigt, das könnte klappen.
Ein wenig Startgeld habe ich, ich komme überall klar, auch mit geringen Ansprüchen.
Das Haus ist mir auch egal, das brauche ich nicht. Allerdings kann man das nicht einfach so verkaufen, wenn sie nicht will oder? Wenn sie drin bleibt, könnte ich ja anteilig Miete verlangen und auf den Unterhalt anrechnen oder?
So, das sind jetzt viele Fragen auf einmal, ich hoffe, dass das nicht zu viel ist für den Anfang.
viele Grüße
santiago
ja das ist nicht schön, eine Trennung will aber gut überlegt sein. "ca. 1300,- für mein Privatleben und Hobbies" Das wirst Du nach einer Trennung wohl nicht mehr haben.
Zu dem ein oder anderen kann ich noch etwas sagen.
Zur Option 2: "Dann hätte ich ca. 1700,- für mich" ich weiß nicht wieviel Ausbildungsvergütung Dein Sohn bekommt, aber solange Du noch unterhaltspflichtig bist, denke ich, ohne nachgerechnet zu haben, dass Du auch schnell am Selbstbehalt von 1160 kratzen wirst. Wenn die Kinder mit der Ausbildung fertig sind, sieht es natürlich anders aus, ist ja nicht mehr lange.
Zu3: Natürlich wird die Rente gepfändet, Betriebsrente auch, es dürften die gleichen Selbstbehalte gelten.
Zu 4: Das wäre nichts für mich, ich leide weiterhin an zu wenig Umgang und meine Kinder auch. Mein Großer ist gerade in Argentinien, Whatsapp ist super zum telefonieren, aber direkt und häufiger wäre schon schön.
Wegen dem Haus: Ist es bezahlt? bei mir läuft das so: Sie wohnt mit den Kindern drin, die Darlehen bedienen wir zur Hälfte, was ich bezahle wird bei meiner Leistungsfähigkeit zu meinen Gunsten berücksichtigt. Verkaufen kann man nur, wenn beide zustimmen. Eine Teilungsversteigerung ist eine hohe Hürde. Wenn Sie Dir mehr Miete bezahlt, als Dich das Haus kostet, ist es Einkommen für Dich und Du darfst es als Unterhalt zurück überweisen.
Ich wünsche Dir weise Entscheidungen,
Grüße marcus