25-02-2020, 18:24
Kleine Anmerkung noch von mir: der §170 StGB gilt für jede Art von Unterhalt, nicht nur Kindesunterhalt.
Ich bin von meiner Exe zwei mal nach §170 StGB angezeigt worden, wegen Ehegattenunterhalt. Das erste Mal, um mich einzuschüchtern weil ich gegen das viel zu hohe Unterhaltsurteilsurteils des Familiengerichts vor das Oberlandesgericht gezogen bin. Das zweite Mal, weil Exe den Staatsapparat dazu benutzen wollte, meine Adresse (im Ausland) und meine Lebensumstände zu erforschen.
Beide Strafverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt, aber es hätte auch anders ausgehen können.
Ich bin von meiner Exe zwei mal nach §170 StGB angezeigt worden, wegen Ehegattenunterhalt. Das erste Mal, um mich einzuschüchtern weil ich gegen das viel zu hohe Unterhaltsurteilsurteils des Familiengerichts vor das Oberlandesgericht gezogen bin. Das zweite Mal, weil Exe den Staatsapparat dazu benutzen wollte, meine Adresse (im Ausland) und meine Lebensumstände zu erforschen.
Beide Strafverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt, aber es hätte auch anders ausgehen können.
Bibel, Jesus Sirach 8.1