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Nachträglichen Vertrag für Wohnung
#15
Ich versuch deinen Fall mal exemplarisch zu entwirren:

Du bist ohne Haus in die Ehe gegangen, dies wurde erst danach gekauft. Bedeutet, der Wert des Hauses zählt nicht zum Anfangsvermögen. Auch die 40T der Eltern deiner Frau werden erst nach Eheschließung geflossen sein. Fällt also ebenfalls nicht ins Anfangsvermögen.* Eine Erbschaft ist zur Zeit wohl auch noch in weiter Ferne, wird vermutlich erst nach Scheidung zum Tragen kommen. Können wir aus der Rechnung also ebenfalls eliminieren.

Nun zähl zusammen: Was hast du an Werten in die Ehe (Stichtag Eheschließung) mitgebracht. Was deine Ehefrau. Daraus ergeben sich die jeweiligen Anfangsvermögen.

Rechne dasselbe für die jetzigen Werte durch. Das Haus ist zwar inzwischen angeschafft, dessen Wert wird aber durch die Belastungen durch Kredite gemindert. Addiere die Differenz zu sonstigen Dingen. Dann hast du das Endvermögen. Tue dies auch für die Dinge, welche sich deine Frau beim Auszug unter den Arm klemmt, inkl. etwaige auf ihren Namen laufende Sparverträge, Kontoguthaben etc. Damit dies nicht mehr wird, wie du möchtest, räum die gemeinsamen Konten einen Tag vor Rausschmiss. Sonst tut sie dies vermutlich.

Die Rechnung sieht dann wie folgt aus (beispielhafte Summen)

Anfangsvermögen deinerseits: 50.000 Euro
Ihrerseits: 5.000 Euro (arme Maus)

Addiere...

den Wertzuwachs deiner Immobilie + zusätzliche Erträge deinerseits zu deinem Anfangsvermögen - z.B. 15.000 Euro
den Wertzuwachs bei deiner Frau (z.B. höhere Kontostände, angeschafftes Auto etc.) - z.B. 5.000 Euro

Du erhältst das Endvermögen auf deiner und auf ihrer Seite

Bei dir: 50.000 + 15.000 = 65.000
Bei ihr: 5.000 + 5.000 = 10.000

Die Summen schmeißt du zusammen = 75.000 Euro Endvermögen insgesamt minus Anfangsvermögen insgesamt von 55.000 = 20.000 Zugewinn.
Heißt, jedem von euch stehen die Hälfte, hier 10.000 Euro zu.

Da du bereits einen Zugewinn von 15.000 Euro verbuchen konntest, musst du ihre schlappen 5.000 Euro aufstocken: 15.000 - 10.000 = 5.000 Euro.

Die 40.000 der Schwiegereltern vergiss mal bei der Berechnung. Die werden sich gesondert melden und die Summe vermutlich zurückfordern, da diese vorgeben werden, die Finanzspritze in gutem Glauben an den Fortbestand der Ehe ins Haus gesteckt zu haben. Die zahlst du - sollten die hiermit durchkommen - direkt an diese zurück. Und genau deshalb lass beim Wertzuwachs der Immobilie diese 40T auch aussen vor, weise diese vorsorglich als Darlehen aus (was ja deinen Zugewinn deutlich reduzieren hilft). Sonst zahlst du die 40 T ggf. hälftig beim Zugewinn an deine Frau (20T) und später kommen die Schwiegergeier und bekommen nochmals 40T durch ein Zivilgericht - völlig unabhängig von den Scheidungsverfahren - zugesprochen. Dann bist du mit 60 statt 40T belastet. Das willst du natürlich nicht.

Was mir weitere Bauchschmerzen bereitet, dass deine Frau nie wirklich groß gearbeitet hat. Dies sind eheprägende Verhältnisse, welche ein Gericht dazu verlassen wird, dir zusätzliche nacheheliche Unterhaltspflichten abzuverlangen (Differenz eurer Einkommen, davon üblicherweise 3/7 zu deinen Lasten, Monat für Monat...). Plus Kindesunterhalt für zwei Kinder -> riecht nach Armut trotz Arbeit.

Mein Tipp: Verzeih ihr das Fremdgehen. Such dir auch ne Affäre und bewege dich hin zu einem WG-Leben mit ihr. Allemal angenehmer, als die Folgen einer Scheidung. Da sie finanziell abhängig von dir scheint, wird sie selbst wie ne Zecke an dir kleben bleiben. Es sei denn ihr neuer Lover lockt mit vollem Portemonnaie...

Viel Glück.
Du tust mir jetzt schon leid.

*Doch, sofern es eine Schenkung zwecks Vermögensbildung war und nicht dem Verbrauch diente. Und nicht von den Schwiegereltern zurückgefordert werden wird.
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Nachrichten in diesem Thema
Nachträglichen Vertrag für Wohnung - von KWV - 17-02-2020, 22:08
RE: Nachträglichen Vertrag für Wohnung - von IPAD3000 - 26-02-2020, 03:07

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