26-02-2020, 10:25
@ Axel234
Nochmals ganz deutlich zum Verständnis: eine Scheidung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, da geht es nach BGB, nicht nach Strafrecht. Ein Familiengericht stellt auch keine eigenen Ermittlungen an; Mutmaßungen hat es zu unterlassen. Das Gericht kann nur bewerten, was von den Parteien vorgetragen wird. Was nicht vorgetragen wird, spielt keine Rolle.
Wenn die Gegenseite deinen Vortrag anzweifelt, dann muss die Gegenseite eben die Beweise beibringen. Wenn sie das kann - schlecht für dich. Wenn sie das nicht kann, weil z.B. kein Zugang zu wichtigen Informationen - dann gilt das, was du vorgetragen hast. Fertig.
Du brauchst dir keinen Kopf darüber machen, was der Richter dir glaubt oder nicht glaubt oder was als wahrscheinlich betrachtet wird - wenn die Gegenseite keine Beweise dafür beibringt, dass dein Vortrag nicht der Wahrheit entspricht, dann ist dein Vortrag die Wahrheit. Punkt.
So läuft das ab vor Familiengerichten. Wenn der Richter anfangen sollte, über dies oder jenes zu spekulieren (und das nachher auch noch ins Protokoll schreibt), dann hat er schon die Begründung für die Beschwerde vor dem Oberlandesgericht selbst geliefert.
Nochmals ganz deutlich zum Verständnis: eine Scheidung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, da geht es nach BGB, nicht nach Strafrecht. Ein Familiengericht stellt auch keine eigenen Ermittlungen an; Mutmaßungen hat es zu unterlassen. Das Gericht kann nur bewerten, was von den Parteien vorgetragen wird. Was nicht vorgetragen wird, spielt keine Rolle.
Wenn die Gegenseite deinen Vortrag anzweifelt, dann muss die Gegenseite eben die Beweise beibringen. Wenn sie das kann - schlecht für dich. Wenn sie das nicht kann, weil z.B. kein Zugang zu wichtigen Informationen - dann gilt das, was du vorgetragen hast. Fertig.
Du brauchst dir keinen Kopf darüber machen, was der Richter dir glaubt oder nicht glaubt oder was als wahrscheinlich betrachtet wird - wenn die Gegenseite keine Beweise dafür beibringt, dass dein Vortrag nicht der Wahrheit entspricht, dann ist dein Vortrag die Wahrheit. Punkt.
So läuft das ab vor Familiengerichten. Wenn der Richter anfangen sollte, über dies oder jenes zu spekulieren (und das nachher auch noch ins Protokoll schreibt), dann hat er schon die Begründung für die Beschwerde vor dem Oberlandesgericht selbst geliefert.
Bibel, Jesus Sirach 8.1