26-02-2020, 23:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-02-2020, 23:23 von Alles-durch.)
Worum geht es denn Deiner Ex in Bezug auf den Lebensmittelpunkt?
1. Meistens geht es den Damen einfach nur um Kohle. Die will halt das Kindergeld + Unterhalt
2. Manchmal wollen die auch den Ex einfach aus dem eigenen Leben raus haben, weil der Stört. Die bringen das Kind dann lieber zu den Großeltern. In diesem Alter sind die Opas/Omas noch richtig vernarrt.
3. Sehr selten wollen die Exen das Kind selbst mehr betreuen. Das ist lediglich das Scheinargument In Wahrheit geht es um 1 oder 2.
Das Kind ist bei Dir gemeldet, also ist der Lebensmittelpunkt bei Dir. Du beanspruchst derzeit lediglich kein Unterhalt. So würde ich rethorisch vorgehen. Das Wechselmodell dürfte lediglich ein Zwischenschritt sein, um dich raus zu kicken. Deine Ex ist in der Richtung ja bereits aktiv.
Es gibt einen OLG Beschluss vom OLG-thüringen, dass der Lebensmittelpunkt einstweilig nicht geändert werden darf, wenn die gerichtliche Hauptsacheentscheidung offen ist. Ich habe darüber den Lebensmittelpunkt 1,5 Jahre lang für mich vereinnahmt. War zwar ein teures Gerichtsverfahren in dieser Zeit, aber die schönsten Jahre des Kindes, war sie bei mir.
Ich würde mich an Deiner Stelle lediglich auf eine Verzichtserklärung für den Unterhalt einlassen. Ändere keinesfalls die Adresse des Kindes.
Ansonsten siehst Du das alles richtig. Du kannst es in die Länge ziehen, am Ende bist Du aber irgendwann entsorgt. Es sei denn Deine Ex duldet Dich. Das wird die aber nur solange die Dich braucht bspw. als Babysitter
Ansonsten sind dauerhafte Regelungen mit Frauen nicht möglich. Ein Mann ein Wort -- eine Frau eine Worthülse. Vergiss also das Entgegenkommen. Die hört bei der 60/40 Regelung nicht auf, sondern wird dauerhaft weiter sägen. Je nach dem wofür die Dich gerade benötigt oder nicht benötigt.
Den Richtern ist es scheiß egal, was Du an Zugeständnissen machst. Die wollen das Thema vom Tisch haben und einer zickenden Mutti, geben die einfach was die haben will.
1. Meistens geht es den Damen einfach nur um Kohle. Die will halt das Kindergeld + Unterhalt
2. Manchmal wollen die auch den Ex einfach aus dem eigenen Leben raus haben, weil der Stört. Die bringen das Kind dann lieber zu den Großeltern. In diesem Alter sind die Opas/Omas noch richtig vernarrt.
3. Sehr selten wollen die Exen das Kind selbst mehr betreuen. Das ist lediglich das Scheinargument In Wahrheit geht es um 1 oder 2.
Das Kind ist bei Dir gemeldet, also ist der Lebensmittelpunkt bei Dir. Du beanspruchst derzeit lediglich kein Unterhalt. So würde ich rethorisch vorgehen. Das Wechselmodell dürfte lediglich ein Zwischenschritt sein, um dich raus zu kicken. Deine Ex ist in der Richtung ja bereits aktiv.
Es gibt einen OLG Beschluss vom OLG-thüringen, dass der Lebensmittelpunkt einstweilig nicht geändert werden darf, wenn die gerichtliche Hauptsacheentscheidung offen ist. Ich habe darüber den Lebensmittelpunkt 1,5 Jahre lang für mich vereinnahmt. War zwar ein teures Gerichtsverfahren in dieser Zeit, aber die schönsten Jahre des Kindes, war sie bei mir.
Ich würde mich an Deiner Stelle lediglich auf eine Verzichtserklärung für den Unterhalt einlassen. Ändere keinesfalls die Adresse des Kindes.
Ansonsten siehst Du das alles richtig. Du kannst es in die Länge ziehen, am Ende bist Du aber irgendwann entsorgt. Es sei denn Deine Ex duldet Dich. Das wird die aber nur solange die Dich braucht bspw. als Babysitter
Ansonsten sind dauerhafte Regelungen mit Frauen nicht möglich. Ein Mann ein Wort -- eine Frau eine Worthülse. Vergiss also das Entgegenkommen. Die hört bei der 60/40 Regelung nicht auf, sondern wird dauerhaft weiter sägen. Je nach dem wofür die Dich gerade benötigt oder nicht benötigt.
Den Richtern ist es scheiß egal, was Du an Zugeständnissen machst. Die wollen das Thema vom Tisch haben und einer zickenden Mutti, geben die einfach was die haben will.