26-02-2020, 23:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-02-2020, 00:01 von Zahlesel_RUS.)
Bis ein gerichtliches Verfahren angeordnet ist kann JA nichts machen.
Beim Verfahren selbst wird es noch einen Verfahrensbeistand fürs Kind geben.
Eine Regelung kann nicht eigenseitig gebrochen werden, dann hole das Kind immer zu dir und gib es Mutter nur am WE!
Sie kann vieles versuchen, aber es wird nicht einfach besonders ABR zu bekommen.
Das Kind ist am besten bei dir aufgehoben und wenn sie kein WM will, dann wird sie zur Wochenendmutter.
3 Jahre ist auch ein gutes Alter, bis 3 Jahre wäre WM nicht möglich
Beim Verfahren selbst wird es noch einen Verfahrensbeistand fürs Kind geben.
Eine Regelung kann nicht eigenseitig gebrochen werden, dann hole das Kind immer zu dir und gib es Mutter nur am WE!
Sie kann vieles versuchen, aber es wird nicht einfach besonders ABR zu bekommen.
Das Kind ist am besten bei dir aufgehoben und wenn sie kein WM will, dann wird sie zur Wochenendmutter.
3 Jahre ist auch ein gutes Alter, bis 3 Jahre wäre WM nicht möglich
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