27-02-2020, 12:09
(27-02-2020, 08:56)santiago schrieb: Bis zur Trennung würde ich dann weniger für mich haben und meine Frau mehr für sich.
Das ist der Sinn der Sache. Oder willst du Unterhalt nach Steuerklasse 3/5 berechnet haben und nach der Scheidung kommst du in Steuerklasse 1 und musst den Unterhalt davon zahlen?
Das Problem hast du auch bei Kinderunterhalt. In der Trennungszeit nach dem höheren Klasse 3 - Einkommen berechnet, nach der Scheidung hast du nur noch 1. Kosten und Schwierigkeiten von Abänderungsklagen solltest du vermeiden.