27-02-2020, 17:55
(27-02-2020, 11:42)BlauerWolf schrieb: Da es dein erstes Kind ist, wirst du abhängig von deinem bereinigten Nettogehalt mindestens in die zweite Stufe der Düsseldorfer Tabelle eingeordnet: 388€ - hälftiges Kindergeld (102€) = 286€/Monat
Nein, das ist keine Frage der Kinderzahl, sondern der Unterhaltsberechtigtenzahl. Gerade in seinem Fall wird es auch zu einer Betreuungsunterhaltsforderung kommen, damit sind zwei Unterhaltberechtigte da und keine Höherstufung in der Tabelle. Wird er noch erfahren...
(27-02-2020, 17:55)Weltenbummler95 schrieb: Sie warf mir Unverantwortlichkeit vor da ich tierisch ausgerastet bin und ab da den Kontakt abgebrochen habe
Ausrasten ist immer ganz schlecht. Das bringt dir im allerbesten Fall ein paar Minuten Druckabbau und versaut dir im schlechtesten Fall die nächsten 25 Jahre. Man gibt sich knapp, freundlich, unverbindlich, jedenfalls immer dann wenn es nichts kostet. Vorwürfe bringen nichts mehr, es ist passiert. Und das leider unter wesentlicher Beteiligung deiner Ablenkungsbedürfnisse, 50% der Vorwürfe fallen also auf dich zurück. Daraus lernen, planen, die richtigen Wege gehen.
Die Wutphase ist normal, die schlimmen Gedanken werden sich legen. Irgendwann merkst du auch, dass dich das nur selber zerfrisst und sonst nichts bewirkt. Abstand halten ist gut. Wahrscheinlich hält die Dame sowieso nichts vom Vater-Kind Kontakt, damit sind diesbezügliche Auseinandersetzungen samt gemeinsames Sorgerecht auch schon abgehakt.
Bei mir gab es eine Erbschaft in ähnlicher Höhe, das habe ich auch umgeleitet, war kein Problem. Im Zweifelsfall sind es eben zurückgezahlte Schulden.