27-02-2020, 22:45
Barunterhalt ist das was die Mutti nach Düsseldorfer Tabelle zahlen muss. Unterhaltsvorschuss ist eine Vorausleistung vom Staat, der Höhe nach der Mindestunterhalt nach DDT minus vollem Kindergeld.
Die Beistandschaft ist gesondert einzurichten und zu betrachten. Diese vertritt ab Antragstellung die finanziellen Interessen des Kindes hinsichtlich der Geltendmachung des Barunterhaltes bei der Mutti, welcher durchaus höher als der Mindestunterhalt ausfallen kann (und wird), je nach Einkommen und fiktiver Hinzurechnung z.B. eines 450 Euro Jobs, da erhöhte Erwerbsobligenheit abverlangt werden darf (heißt Vollzeitjob + Kellnern gehen). Die Beistandschaft kann Titulierungen abverlangen, ggf. klagen, sogar Anwalt vor Gericht spielen. Spart dir, selbst einen zu beauftragen.
Bezüglich des Wechselmodells, welches nie eines war, kannst du ja sicherlich die Umgangszeiten der letzten Zeit noch rekonstruieren und stundenweise gegenüber stellen. Wenn dann >50% du die Betreuung gewährleistest hattest, revidiere deine bisherigen Darstellungen ggü. dem JA aufgrund deiner Unwissenheit über die eigentliche Rechtslage. Ich glaub aber nicht, dass dies Thema je zur Sprache kommen wird. Das Kind ist bei dir gemeldet, du darfst ohne wenn und aber im Interesse des Kindes jetzt die Hebel in Gang setzen. Lad dir die Anträge heut noch runter (im Inet leicht zu finden), ausfüllen und morgen noch einstecken. Dann bekommst du noch Geld für Februar.
Die Beistandschaft ist gesondert einzurichten und zu betrachten. Diese vertritt ab Antragstellung die finanziellen Interessen des Kindes hinsichtlich der Geltendmachung des Barunterhaltes bei der Mutti, welcher durchaus höher als der Mindestunterhalt ausfallen kann (und wird), je nach Einkommen und fiktiver Hinzurechnung z.B. eines 450 Euro Jobs, da erhöhte Erwerbsobligenheit abverlangt werden darf (heißt Vollzeitjob + Kellnern gehen). Die Beistandschaft kann Titulierungen abverlangen, ggf. klagen, sogar Anwalt vor Gericht spielen. Spart dir, selbst einen zu beauftragen.
Bezüglich des Wechselmodells, welches nie eines war, kannst du ja sicherlich die Umgangszeiten der letzten Zeit noch rekonstruieren und stundenweise gegenüber stellen. Wenn dann >50% du die Betreuung gewährleistest hattest, revidiere deine bisherigen Darstellungen ggü. dem JA aufgrund deiner Unwissenheit über die eigentliche Rechtslage. Ich glaub aber nicht, dass dies Thema je zur Sprache kommen wird. Das Kind ist bei dir gemeldet, du darfst ohne wenn und aber im Interesse des Kindes jetzt die Hebel in Gang setzen. Lad dir die Anträge heut noch runter (im Inet leicht zu finden), ausfüllen und morgen noch einstecken. Dann bekommst du noch Geld für Februar.