Hallo ArJa,
Du scheinst ziemlich aufgebracht zu sein. Wahrscheinlich hast du gute Gründe dafür, ich kann das nachvollziehen. Der Sache dienlich ist das oft nicht, ich bin inzwischen ruhiger geworden.
Zur Sache: Habe jetzt keine Quelle parat, kann man aber googeln. Deine Tochter ist verpflichtet BAföG zu beantragen, um Deine Unterhaltslast zu mindern. BAföG ist vorrangig ggü. Unterhalt und mindert die Bedürftigkeit nach BGB 1602. Zumutbar sind auch Darlehensleistungen gemäß BAföG. Vielleicht ist das ja unter diesem Gesichtspunkt alles nur halb so wild.
Grüße marcus
Du scheinst ziemlich aufgebracht zu sein. Wahrscheinlich hast du gute Gründe dafür, ich kann das nachvollziehen. Der Sache dienlich ist das oft nicht, ich bin inzwischen ruhiger geworden.
Zur Sache: Habe jetzt keine Quelle parat, kann man aber googeln. Deine Tochter ist verpflichtet BAföG zu beantragen, um Deine Unterhaltslast zu mindern. BAföG ist vorrangig ggü. Unterhalt und mindert die Bedürftigkeit nach BGB 1602. Zumutbar sind auch Darlehensleistungen gemäß BAföG. Vielleicht ist das ja unter diesem Gesichtspunkt alles nur halb so wild.
Grüße marcus