01-03-2020, 17:14
Sehe ich ähnlich. Mach dir keinen Kopf um die zur Zeit überhaupt nicht anstehende Beweisfrage. Es geht jetzt um Unterhalt, nicht um Umgang und dessen Zeiten. Das Kind ist bei dir gemeldet, reicht aus für die Vermutung, dass diesem Kind auch Unterhalt geschuldet wird. Und da du nun die Anträge vernünftigerweise gestellt hast, geht es ab sofort um Steuergelder. Den Gegenbeweis, das Kind würde keinen beanspruchen können, da mutmaßliches Wechselmodell bestände, musst nicht du liefern. Die Beweislast hast du nun erfolgreich umgedreht, zu Lasten der Mutter. Und das ggü. dem Steuerzahler, welcher nun mit Unterhaltsvorschuss in Vorleistung geht. Wird ne harte Nuss für deine Ex werden, eine sehr harte Nuss.