Solltet ihr noch nicht gänzlich geschieden sein, und da Mutti ja vielleicht StKl III inne hat, könntest du diese StKl einseitig beim FA schon mal auf IV ändern lassen. Nimmt ihr noch etwas an finanziellen Grundlagen. Seid ihr schon geschieden, kannst du mangels erhaltener Unterhaltszahlungen seitens der Ex die Kinderfreibeträge gänzlich zu dir rüberziehen. Geht auf Antrag im Rahmen der Steuererklärung, welche ja bis Juli eh gemacht werden muss.
Wärst du weiblich, würdest du noch Vorwürfe basteln und mit diesen die Akten der Ämter füllen. Ex wäre aggressiv, streite vom Kind, etc. Ich persönlich fände das aber nie fiese Nummer, das wäre für mich ne rote Linie, solang man hierfür die Phantasie spielen lassen müsste.
Wärst du weiblich, würdest du noch Vorwürfe basteln und mit diesen die Akten der Ämter füllen. Ex wäre aggressiv, streite vom Kind, etc. Ich persönlich fände das aber nie fiese Nummer, das wäre für mich ne rote Linie, solang man hierfür die Phantasie spielen lassen müsste.