02-03-2020, 14:45
Vergiss das mit der Steuerklasse. Ich hatte nicht gelesen, dass ihr euch letztes Jahr bereits getrennt hattet. Somit wäre das auch ne „Aktion“ für das letzte Jahr gewesen.
Das ABR mag von ihr beantragt werden. Doch du bist derjenige der nur 15 Std/Woche arbeitet, der sich um das Kind kümmern kann. Mit einem Vollzeitjob bei einem / einer Dreijährigem/n ist keine Betreuung im Rahmen eines Residenzmodells gewährleistet. Du kannst und solltest dies irgendwann hervorheben, aber erst dann, wenn es tatsächlich dazu kommen sollte. Bis dahin ... Ruhe bewahren!
Das ABR mag von ihr beantragt werden. Doch du bist derjenige der nur 15 Std/Woche arbeitet, der sich um das Kind kümmern kann. Mit einem Vollzeitjob bei einem / einer Dreijährigem/n ist keine Betreuung im Rahmen eines Residenzmodells gewährleistet. Du kannst und solltest dies irgendwann hervorheben, aber erst dann, wenn es tatsächlich dazu kommen sollte. Bis dahin ... Ruhe bewahren!